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Bewerbung5 Min.

SCHUFA für die Wohnungsbewerbung

Welche SCHUFA brauchst du für den Vermieter? Unterschied zwischen kostenloser Datenkopie und BonitätsAuskunft – plus Alternativen bei negativen Einträgen.

Kein Vermieter unterschreibt einen Mietvertrag, ohne deine Bonität zu prüfen. In Deutschland ist das de facto die SCHUFA. Aber welche der vielen SCHUFA-Auskünfte ist eigentlich die richtige für die Wohnungsbewerbung — und was tun, wenn ein negativer Eintrag drohnt?

Welche SCHUFA-Auskunft will der Vermieter?

Vermieter erwarten in der Regel die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit Zertifikat. Sie enthält ausschließlich Informationen, die für Vermieter relevant sind, und ist als offizielles Dokument gestaltet, das du weitergeben kannst.

VarianteKostenFür Vermieter geeignet?
BonitätsAuskunft (mit Zertifikat)ca. 30 €✅ Ja, Standard
Datenkopie nach Art. 15 DSGVOkostenlos❌ Enthält interne Vermerke
meineSCHUFA kompakt / plus3,95–7,95 €/Monat⚠️ Nur online, Vermieter akzeptieren oft kein Abo-Dokument

So bekommst du die BonitätsAuskunft

  1. Auf meineSCHUFA.de die BonitätsAuskunft bestellen.
  2. Identität per POSTIDENT oder VideoIdent bestätigen.
  3. Innerhalb weniger Minuten als PDF herunterladen (oder per Post in 1–2 Wochen).
  4. Die Auskunft sollte zur Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein.

Was steht in der Auskunft?

  • Bestätigung, dass keine negativen Einträge vorliegen (oder eine Auflistung, falls doch)
  • Ein Bonitäts-Score (in Prozent)
  • Anschrift und Geburtsdatum
  • Ein offizielles SCHUFA-Zertifikat

Was tun bei negativen SCHUFA-Einträgen?

Negative Einträge bedeuten nicht automatisch das Aus für die Wohnungssuche. Diese Schritte erhöhen deine Chancen deutlich:

  • Erledigte Forderungen löschen lassen. Bezahlte Forderungen werden nach 3 Jahren automatisch entfernt — auf Antrag oft früher.
  • Mietkaution-Bürgschaft einer Versicherung statt Bargeld-Kaution anbieten.
  • Bürge / Mitmieter mit guter Bonität ergänzen (z. B. Eltern bei Studierenden).
  • Höhere Miete vorab (3–6 Monate) anbieten, um Vermieterrisiko zu kompensieren.
  • Transparenz im Anschreiben. Kurz erklären, was passiert ist und wie es heute aussieht — Vermieter schätzen Ehrlichkeit über Verschweigen.

Datenschutz: Was darf der Vermieter eigentlich sehen?

Vermieter dürfen nach § 26 BDSG nur Daten verlangen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Konkret heißt das: BonitätsAuskunft, Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Personalausweiskopie. Nicht erlaubt sind Fragen nach Familienplanung, Religion, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Vorstrafen ohne Mietbezug.

Fazit

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit Zertifikat ist Pflichtbestandteil jeder erfolgreichen Wohnungsbewerbung. 30 € sind gut investiert — denn ohne den Schein landet deine Mappe meist ungelesen unten auf dem Stapel. Bei negativen Einträgen helfen Bürgschaft, Mitmieter und Transparenz.

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