Kein Vermieter unterschreibt einen Mietvertrag, ohne deine Bonität zu prüfen. In Deutschland ist das de facto die SCHUFA. Aber welche der vielen SCHUFA-Auskünfte ist eigentlich die richtige für die Wohnungsbewerbung — und was tun, wenn ein negativer Eintrag drohnt?
Welche SCHUFA-Auskunft will der Vermieter?
Vermieter erwarten in der Regel die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit Zertifikat. Sie enthält ausschließlich Informationen, die für Vermieter relevant sind, und ist als offizielles Dokument gestaltet, das du weitergeben kannst.
| Variante | Kosten | Für Vermieter geeignet? |
|---|---|---|
| BonitätsAuskunft (mit Zertifikat) | ca. 30 € | ✅ Ja, Standard |
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | kostenlos | ❌ Enthält interne Vermerke |
| meineSCHUFA kompakt / plus | 3,95–7,95 €/Monat | ⚠️ Nur online, Vermieter akzeptieren oft kein Abo-Dokument |
So bekommst du die BonitätsAuskunft
- Auf meineSCHUFA.de die BonitätsAuskunft bestellen.
- Identität per POSTIDENT oder VideoIdent bestätigen.
- Innerhalb weniger Minuten als PDF herunterladen (oder per Post in 1–2 Wochen).
- Die Auskunft sollte zur Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein.
Was steht in der Auskunft?
- Bestätigung, dass keine negativen Einträge vorliegen (oder eine Auflistung, falls doch)
- Ein Bonitäts-Score (in Prozent)
- Anschrift und Geburtsdatum
- Ein offizielles SCHUFA-Zertifikat
Was tun bei negativen SCHUFA-Einträgen?
Negative Einträge bedeuten nicht automatisch das Aus für die Wohnungssuche. Diese Schritte erhöhen deine Chancen deutlich:
- Erledigte Forderungen löschen lassen. Bezahlte Forderungen werden nach 3 Jahren automatisch entfernt — auf Antrag oft früher.
- Mietkaution-Bürgschaft einer Versicherung statt Bargeld-Kaution anbieten.
- Bürge / Mitmieter mit guter Bonität ergänzen (z. B. Eltern bei Studierenden).
- Höhere Miete vorab (3–6 Monate) anbieten, um Vermieterrisiko zu kompensieren.
- Transparenz im Anschreiben. Kurz erklären, was passiert ist und wie es heute aussieht — Vermieter schätzen Ehrlichkeit über Verschweigen.
Datenschutz: Was darf der Vermieter eigentlich sehen?
Vermieter dürfen nach § 26 BDSG nur Daten verlangen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Konkret heißt das: BonitätsAuskunft, Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Personalausweiskopie. Nicht erlaubt sind Fragen nach Familienplanung, Religion, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Vorstrafen ohne Mietbezug.
Fazit
Die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit Zertifikat ist Pflichtbestandteil jeder erfolgreichen Wohnungsbewerbung. 30 € sind gut investiert — denn ohne den Schein landet deine Mappe meist ungelesen unten auf dem Stapel. Bei negativen Einträgen helfen Bürgschaft, Mitmieter und Transparenz.